Webauftritt der Offenen Volksschule Zeltgasse in Wien

Schulprofil & FAQs

Organisationsstruktur

o   8 Klassen mit über 200 Schülerinnen und Schülern.

o   8 – 9 Tagesbetreuungsgruppen mit über 200 ganztägig betreuten Schülerinnen und Schülern.

o   Kooperation mit Vereinen der Josefstadt

o   Klassenautonome Gestaltung des Unterrichts

o   GEPS Global Education Primary School

o   Kompetenzzentrum für schulische Tagesbetreuung seit 2008

Schüler – Eltern – LehrerInnen - Team

o   SchülerInnen aus unterschiedlichen sozialen Gruppen, meist aus der Josefstadt

o   Engagierte ElternSeite des Elternvereins

o   Team – derzeit 8 Klassenlehrer:innen, 5 Teamlehrerinnen, 1 Native Speaker, 13 Freizeitpädagog:innen, 2 Köchinnen, 1 Schulärztin, 1 Schulwart, 1 Reinigungskraft, 1 Sprachheillehrerin, 1 Beratungslehrerin, 2 katholische Religionslehrerinnen, 1 evangelische Religionslehrerin, hoch engagierte Profis für unsere Nachmittagsangebote und Kurse

Pädagogische Positionen

Schwerpunkte

o   Klassen mit reformpädagogischen Elementen und Offenen Lernformen

o   GEPS – Global Education Primary School

o   Alternative Leistungsbeurteilung

o   Leseerziehung und Schulbibliothek

o   Enge Zusammenarbeit mit der Sprachheillehrerin und Beratungslehrerin

o   Methodenvielfalt

Qualitätssicherung / Förderkonzept

o   Dynamisches Förderkonzept

o   Alternative Leistungsbeurteilung

o   Gezielte Förderangebote integrativ, in klassen- und schulstufenübergreifenden Gruppen

o   Schwerpunkt auf nachhaltige Maßnahmen im Bereich digitaler Bildung

o   Interessens- und Begabungsförderung durch klassen- und schulstufenübergreifende Angebote

o   Freizeitkurse

o   Qualitätssicherung am Standort durch regelmäßige Teambesprechungen und SCHILF-Veranstaltungen

o   Gütesiegel des Bundesministeriums für Unterricht: Kompetenzzentrum für schulische Tagesbetreuung seit Juni 2008

Mitarbeit in der Fort- und Ausbildung

o   Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen in Wien

o   4 Besuchschullehrerinnen bzw. MentorInnen

Kooperation mit anderen Einrichtungen

o   Teilnahme an Schulpartnerschaften

o  Kooperation mit der Pädagogischen Buchhandlung

o   Jugendrotkreuz

o   Teilnahme an verschieden Aktivitäten und Initiativen des Bezirks (Schüler:innenparlament, …)

Schulpartnerschaft

o   Klassen- und Schulforum, Elternabende, Ausschusssitzungen des EV

o   Beratungen und Entscheidungen gemäß SchUG

o   Mitarbeit des Elternvereins bei der Organisation von Schulfesten, Basaren, …

o   Initiierung und Organisation pädagogisch abgestimmter Projekte (Faustlos, Philosophieren, Schulraumgestaltung, …)

o   Mitarbeit der Eltern im schulischen Alltag – Lesepaten, Begleitung bei Lernausgängen, Lesenächte, …

o   Unterstützung der schulischen Arbeit durch Anschaffungen und Finanzierung von Projekten durch den Elternverein

Bauliche Gegebenheiten

o   Abschluss der Zentralsanierung 2006

o   Dachbodenausbau

o   Schulhof mit Sportplatz

o   Umbau der Ausgabeküche 2020 – Speisesaal im Haus

o   behindertengerecht

o   Pädagogische Gestaltung und Sanierung des Schulhofes 2016

Schulisches Umfeld

o   Kooperation mit dem Musischen Zentrum vis-a-vis

o   Gute Zusammenarbeit mit der Bezirksvorstehung Josefstadt

o   Reger Austausch mit der Pädagogischen Buchhandlung Strozzigasse

o   Zentrale Lage in der Josefstadt

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Perspektiven

o   Evaluierung der Fördernotwendigkeiten durch SIQE bzw. IKM

o   ständige Auseinandersetzung mit dem standortspezifischen Modell der Leistungsrückmeldung (Lernfortschrittsdokumentation , KEL und Kompetenzprofile im QMS.

o   Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

o   Ausbau der Medienkompetenzen – DMZ, Mobile Lernbegleiter

o   Gestaltung des Schulhauses und des Hofes

o   Gemeinsame pädagogische Arbeit nach Ideen, Konzept und im Sinn der „Neuen Autorität“

o   Überwindung veralteter, starrer Strukturen hin zu echter Begeisterung und einer lebensnahen, demokratischen sowie kindgerechten Schule

FAQs

Ist die Zeltgasse eigentlich eine Ganztagesschule?

PhiloJein! 🙂

Die Zeltgasse ist eine sogenannte „Offene Schule“!
Dies bedeutet im Detail:

  • Im Anschluss an den Unterricht werden Lernzeit (z.B. Üben, Hausaufgabenbetreuung) und Freizeit von Freizeitpädagog/innen geführt. Die Betreuung wird bis mindestens 16:00 Uhr angeboten und endet bei Bedarf spätestens um 17:30 Uhr.
  • Es müssen nicht alle Schüler/innen einer Klasse an der Tagesbetreuung teilnehmen.
  • Die Anmeldung gilt für mindestens 3 fixe Wochentage während des gesamten Schuljahres.
  • Grundsätzlich ist bei einer Anmeldung in eine „Offene Volksschule“ die Aufnahme in einen Hort nicht möglich.

flower_48Die Zeltgasse ist also eine Ganztagsschule mit nicht verschränkter Form. Nach dem Unterricht können Kionder in der Schule bleiben können – müssen aber nicht.

Betreut werden die Kinder von Freizeitpädagog:innen des Vereins Bildung im Mittelpunkt.

Anders als bei reiner Hortbetreuung haben die Kinder nachmittags eine Lernstunde mit einer Lehrperson aus der Schule; die Freizeitpädagog:innen sind teilweise auch am Vormittag in den Schulalltag als professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter integriert.

Mehr Informationen zu diesem Thema.

Gibt es einen Tag der offenen Türe? Wie kann man die Schule 'besichtigen'?

open-sign_48Wir versuchen unsere Ideen und Arbeiten so transparent als möglich zu gestalten bzw. auch zu präsentieren. Daher steht die Schule prinzipiell immer für Interessierte offen.

Um jedoch sinnvolle Terminvereinbarungen für alle zu gewährleisten, ist es ratsam einen Besuch zuvor telefonisch oder per Mail auszumachen.

Kontakt

Personen, die ihr Kind für das nächste Schuljahr anmelden wollen, empfehlen wir diese Seite.

Kommen Kinder zum 'Jour fixe' eigentlich mit?

resize-small2_48Aus organisatorischen (teilweise auch aus pädagogischen) Gründen bieten wir unsere Jour fixe für Eltern an. Es hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass es beim Erstbesuch sehr viele – für Kinder ziemlich uninteressante – organisatorische und formelle Fragen gibt.
Diese Regelung ist jedoch eher als Empfehlung zu verstehen – immer wieder kommen auch Kinder mit. Die Vorstellung der Schule ist an diesem Tag (wie erwähnt) jedoch für Erwachsene konzipiert.

Bei der Schuleinschreibung und später dann beim echten Schnuppertag stehen beinahe ausschließlich die Kinder im Mittelpunkt :-)!

Gibt es die `Pausenglocke´ noch?

stopwatch_48Wir haben im gemeinsamen Konsens die herkömmliche 50 Minuten Einheit, die durch lautes Läuten einer Glocke begrenzt wird, abgeschafft. In der Zeltgasse läutet es nur zu Beginn und am Ende des Schultages.

 

Was tun bei Kopfläusen?

Unmittelbar nach der Erstbehandlung kann die die Schule wieder besucht werden. Eine schriftliche Bestätigung der Eltern des Kindes, dass eine Behandlung mit einem entsprechenden Mittel sorgfältig durchgeführt wurde, genügt.

Ein wiederholter Befall (innerhalb von 3 Wochen und darüber) ist überwiegend auf eine nicht gründliche Behandlung mit den empfohlenen Mitteln zurückzuführen; in solchen Fällen muss vor Wiederaufnahme des Besuchs der Einrichtung eine offizielle (ärztliche oder behördliche) Bestätigung über die Läuse- und Nissenfreiheit vorgelegt werden. Diese Maßnahme dient dazu, das Übergreifen auf andere Kinder und damit eine Ausbreitung des Läusebefalls zu vermeiden und stellt damit einen Schutz der Allgemeinheit dar!


Wichtige Adressen diesbezüglich:

Bezirksgesundheitsamt (Wilhelm-Exner-Gasse 5, Telefon: +43 1 4000-8015, Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr);

Desinfektionsanstalt Wien (1110 Wien, Rappachgasse 40, Info-Telefon + Voranmeldung: 400087880). Behandlung  ist kostenpflichtig;


Welche Aufgabe hat unsere Sprachheillehrerin?

sprachschuleDie mobilen SprachheillehrerInnen unterstützen SchülerInnen dabei, ihre Kommunikationsfähigkeiten zu erweitern, beispielsweise durch:

• Lautschulung
• Verbesserung der mundmotorischen Fähigkeiten
• Aufbau des Wortschatzes
• Arbeit am Satzbau und der Grammatik
• Abbau des Näselns
• Verringerung des Stotterns
• Förderung der auditiven Wahrnehmung

Ausgangspunkt der Betreuung ist neben der Bedarfserhebung zu Schulbeginn, die Diagnose, die nicht nur die Sprache, sondern auch die Bereiche Motorik und Wahrnehmung umfasst. Die individuelle Förderung eines jeden Kindes erfolgt ganzheitlich.
Der Sprachheilkurs findet während der Unterrichtszeit im Schulgebäude statt und stellt ein kostenloses Angebot des Wiener Stadtschulrates dar. Die Kinder werden einzeln oder in Kleingruppen nach Absprache mit dem/der jeweiligen KlassenlehrerIn betreut.
Zum Aufgabengebiet gehört ebenfalls die Beratung von KlassenlehrerInnen und Eltern sowie bei Bedarf die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten (Begleit- und FörderlehrerInnen, Schulärztin, SchulpsychologInnen, andere TherapeutInnen, HNOÄrztInnen usw.).
Weitere Informationen über SprachheillehrerInnen, die Wiener Sprachheilschule oder allgemein über Sprache und Sprachstörungen erhalten Sie im Internet unter www.sprachheilpaedagogik.at .

Schüler und Schülerinnen-Freifahrt in Wien - wie geht das?

2014-08-15_19-25-30 2Wir haben die wichtigsten Informationen über die Formalitäten rund um die Schüler:innen Freifahrt hier zusammengefasst:

  • Das Jugendticket gilt ein gesamtes Schuljahr (vom 1. September bis 15. September des Folgejahres), für SchülerInnen OHNE TOP-Jugendticket (also nur mit Jugendticket) aber nur an Schultagen.
  • Das Top-Jugendticket um € 82,- gilt auf allen Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland an allen Tagen, auch in den Ferien.
  • Mit dem Jugendticket um € 19,60 können die Linien für den Weg vom eingetragenen Hauptwohnsitz zur Schule genutzt werden. Für Schülerinnen und Schüler gilt es an Schultagen.

Informationen und Kauf des Jugendtickets gibt es hier: Zu den Wiener Linien

WICHTIG: Schülerfreifahrtsticket ist nur mit aktuellem Schülerausweis gültig! Diesen gibt es in der Kanzlei (bitte Foto mitnehmen!) und muss jedes Schuljahr neu abgestempelt werden.

Wohin nach der 4. Klasse?

Sie können für ihr Kind unter folgenden Möglichkeiten auswählen:

>> Allgemein bildende Pflichtschulen (APS)

>> Allgemein bildende höhere Schulen (AHS)

Genauere lnformationen über einzelne Schulstandorte entnehmen Sie bitte dem aktuellen „Wiener Schulführer“, den Sie in der Kanzlei kostenlos erhalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die für Sie wichtigen lnformationen online hier zu erhalten.

Telefonische Terminreservierung:
Für alle öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I gilt: Sie werden Anfang Jänner ersucht, eine telefonische Terminreservierung für das Anmeldegespräch im Rahmen der Aufnahmewoche im Februar bei der Schule ihrer Wahl vorzunehmen. Die Telefonnummern erhalten Sie im Schulführer und hier.

Anmeldezeiten:
Die Amtsstunden zur Schüler/innenanmeldung sind meistens in der zweiten Woche nach den Semesterferien täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr. Genaue Zeiten erhalten Sie jedes Jahr mit dem Erhebungsbogen! Bitte melden Sie ihr Kind in dieser Woche zum vereinbarten Termin an der Schule ihrer Wahl an. Die Reihenfolge der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Aufnahme.

Erhebungsblatt:
Spätestens nach den Weihnachtsferien erhalten Sie von den Klassenlehrer:innen ein Erhebungsblatt. Bitte kontrollieren Sie die vorgedruckten Daten ihres Kindes auf dem Erhebungsblatt und korrigieren Sie diese bei Bedarf. Bitte füllen Sie das Erhebungsblatt aus und unterschreiben Sie dieses auf der Rückseite.

Persönliche Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt persönlich an der Schule ihrer Wahl. Bringen Sie bitte zur Anmeldung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erhebungsblatt und die Schulnachricht der vierten Volksschulklasse ihres Kindes (Original und eine Kopie) mit. Wenn die Anmeldung an einer AHS erfolgt, werden Sie ersucht, ein A5—Kuvert mit ihrer eigenen Adresse beschriftet und frankiert (1,20 €) mitzubringen.

Beim Anmeldegespräch können Sie angeben, welche weiteren Schulen ebenfalls für ihr Kind in Betracht kommen. Genauere Information über spezielle Aufnahmebedingungen und Termine bei Schwerpunktschulen, wie z.B. mit sportlicher Eignung, musikalischer oder sprachliche Eignung usw., sind bei den jeweiligen Schulstandorten zu erhalten.

Anmeldung an allgemein bildenden Pflichtschulen (MS):

Sie entscheiden, in welcher Wiener MS oder WMS Sie Ihr Kind für das nächste Schuljahr anmelden. Über die endgültige Aufnahme von Schüler/innen in eine öffentliche Mittelschule sowie Wiener Mittel Schule entscheidet die Bildungsdirektion Präsidialabteilung 6, über jene in eine private MS oder WMS die jeweiligen Schulleiter/innen bzw. Schulerhalter der Schule.

Liegen für einen Schulstandort zu viele Anmeldungen vor und kann daher Ihrem Schulwunsch nicht entsprochen werden — was in Einzelfällen nicht auszuschließen ist — wird gemäß § 46 Abs. 2 des Wiener Schulgesetzes (Geschwister, die im nächsten Schuljahr noch die Schule besuchen; Erreichbarkeit der Schule bzw. Wohnortnähe; Ganztagsbetreuungsbedarf) von der Präsidialabteilung 6 der Bildungsdirektion eine Schüler/innenauswahl zu treffen sein. Jenen Schüler/innen, die nicht an der Schule Ihrer Wahl aufgenommen werden konnten, wird ein passender Schulplatz zugeteilt.

Die Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten über eine vorläufige Schulplatzzuweisung am gewünschten Schulstandort wird per Post oder über die Volksschule Ihres Kindes bis spätestens Ende März übermittelt.

Anmeldung an allgemein bildenden höheren Schulen (AHS):

Sie entscheiden, an welcher Wiener AHS Sie Ihr Kind für das nächste Schuljahr anmelden. Die Bildungsdirektion Wien kann sicherstellen, dass ein Schulplatz für Ihr Kind an einer Wiener AHS zur Verfügung stehen wird, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Sollten aber an der von Ihnen gewählten Schule zu wenig Plätze zur Verfügung stehen, wird die Direktion nach genauer Prüfung aller Aufnahmewünsche gemäß den Kriterien des § 5 Schulunterrichtsgesetzes (Geschwister an der Schule, Wohnortnähe bzw. Schulwegsicherheit, Eignung) und der Aufnahmeverfahrensverordnung eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern treffen müssen. Über die Aufnahme von Schüler/innen in eine öffentliche oder eine private AHS entscheiden die jeweiligen Leiter/innen der Schule.

Angemeldete Kinder, deren Schulnachricht eine schlechtere Beurteilung als „Gut“ in den Pflichtgegen- ständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ oder„ Mathematik“ aufweist, dürfen zunächst im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens nicht berücksichtigt werden. Dies ist unabhängig davon, ob es an der betreffenden Schule noch freie Plätze gibt (Ausnahme: AHS an denen der Modellversuch WienerMitteISchule geführt wird).

Die schriftliche Verständigung der Anmeldeschule erfolgt bis spätestens Ende März per Post. Sollte Ihrem Kind an dieser Schule kein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden können, dann erhalten Sie auch Informationen, an welchen AHS in Wien noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

Kinder, die im 1. Verfahrensschritt an der Anmeldeschule keinen Schulplatz erhalten konnten, können in einem „2. Anmeldedurchgang“ bis Anfang April an Schulen mit freien Plätzen angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahmeprüfung in „Deutsch/Lesen“ und/oder „Mathematik“ notwendig ist, falls Ihr Kind eine schlechtere Note als „Gut“ im Jahreszeugnis der vierten Klasse Volksschule erhalten hat und die AHS—Reife durch die Konferenz der Volksschule nicht ausgesprochen wurde.



FAQs zur Aufnahme in die 1. Klasse AHS

⇒ Wie und wo kann ich mich am besten über einzelne AHS informieren?

Schulführer (Adressen, Telefonnummern, wichtigste Eckdaten), Websites der Schulen (Adressen zu finden auf https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at/schoolguide), Wiener digital offene Schultüren (https://bildungshub.wien), Tage der offenen Tür (Termine siehe Schulführer), Bildungsberatung der BDfW.

⇒ Woher weiß ich, welche Schulen die richtigen für mein Kind sind?

Genau informieren, unterschiedliche Zweige und Sprachangebot beachten (Gymnasium, Realgymnasium, wirtschaftskundliches Realgymnasium), schulautonome Schwerpunkte anschauen, Oberstufe bedenken (Zweige, Schwerpunkte).

⇒ Wann und wo kann ich mich für ein Anmeldegespräch voranmelden?

Nach den Weihnachtsferien telefonisch an der Schule der Wahl (Telefonnummer siehe Schulführer).

⇒ Kann ich mich an mehreren Schulen für ein Anmeldegespräch voranmelden?

Vorgesehen ist die Voranmeldung an einer Schule.

⇒ Spielt der Zeitpunkt des Anmeldegesprächs eine Rolle, was die Chancen auf einen Schulplatz an der Schule meiner Wahl betrifft?

Nein, die Reihenfolge der Anmeldegespräche spielt keine Rolle. Alle Anmeldungen werden erst nach der Anmeldewoche bearbeitet.

⇒ Welche Unterlagen muss ich zum Anmeldegespräch mitnehmen?

Schulnachricht über das 1. Semester der 4. Volksschulklasse (Original und Kopie), ausgefülltes Erhebungsblatt (Original!!!), frankiertes A5-Kuvert (€ 1,20, beschriftet mit Namen und Adresse).

⇒ Muss ich mein Kind zum Anmeldegespräch mitnehmen?

Nicht unbedingt, aber viele Direktor/innen wünschen es (bei tel. Voranmeldung erfragen).

⇒ Was heißt AHS-Reife?

Keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ in Deutsch und Mathematik.

⇒ Welche Kriterien sind für die vorläufige Aufnahme in eine AHS entscheidend? Wer entscheidet, ob mein Kind aufgenommen wird?

Grundlage für die Aufnahme in die AHS sind das Schulunterrichtsgesetz und die Aufnahmsverfahrensverordnung. Der/Die Direktor/in entscheidet auf Basis dieser über die Aufnahme. Erste Voraussetzung ist die „AHS-Reife“ (das heißt: keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ in den Gegenständen Deutsch und Mathematik) zum Zeitpunkt der Anmeldung. Stehen weniger Plätze als Anmeldungen von AHS-reifen Kindern zur Verfügung, werden folgende Reihungskriterien herangezogen: Besuch der Schule durch mindestens einen Bruder oder eine
Schwester, Wohnortnähe, Eignung.
Bitte beachten: „Wohnortnähe“ ist eine relative Größe und davon abhängig, wie viele Kinder mit welchen Adressen angemeldet sind. „Wohnortnähe“ beinhaltet auch, ob eine andere AHS besser zu erreichen ist und wie sicher der Schulweg ist. Es ist damit nicht ausschließlich die geographische Nähe gemeint.

⇒ Kann ich mein Kind auch in einer AHS anmelden, wenn es in der Schulnachricht am Ende des 1. Semesters ein Befriedigend in Deutsch und Mathematik hat?

Ja. Das Kind bekommt zuerst auf Grund der fehlenden AHS-Reife eine Absage, kann aber dann in der 2. Anmeldewoche an derselben Schule (wenn dort noch Plätze vorhanden sind) oder an einer anderen Schule mit freien Plätzen angemeldet werden. Der Schulplatz ist aber erst sicher, wenn AHS-Reife vorliegt bzw. eine Aufnahmsprüfung (in der Anmeldeschule am Schulschluss) positiv absolviert wurde.

⇒ Kann ich mein Kind nur in einer oder auch in mehreren AHS anmelden?

In Wien nur in einer.

⇒ Gibt es für die AHS Schulsprengel?

Nein. AHS sind Bundesschulen, daher keine Sprengelschulen. Aber bitte mögliche Reihungskriterien beachten.

⇒ Kann mein Kind nur in die AHS gehen, wenn es lauter Sehr gut hat?

Nein. Es muss AHS-Reife vorliegen. Lauter Sehr gut sind nicht erforderlich.

⇒ Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz an der Schule hat, in der ich es angemeldet habe?

Spätestens am 7. Montag nach den Semesterferien durch schriftliche Benachrichtigung der Anmeldeschule. Sollten die Aussichten auf eine Aufnahme schlecht sein, meldet sich die Schule schon vorher telefonisch und berät über mögliche Alternativen. (Unbedingt Telefonnummer angeben, unter der man gut erreichbar ist!)

⇒ Wird meinem Kind von der BD Wien ein anderer AHS Schulplatz zugeteilt, wenn es in der Schule, in der ich es angemeldet habe, keinen Platz bekommt?

Nein. Entweder kann im Anschluss an die Anmeldewoche ein anderer Schulplatz gefunden werden (mit Unterstützung der Anmeldeschule -> Beratung, Kontakt zu anderen Schulen, …), oder man bekommt mit der Absage eine Liste der Schulen mit freien Plätzen, an denen man sich in der 2. Anmeldewoche vorläufig anmelden kann.

⇒ Was soll ich machen, wenn mir beim Anmeldegespräch gesagt wird, dass die Aussichten auf einen Schulplatz an diesem Standort sehr schlecht sind?

Möglichst noch innerhalb der 1. Anmeldewoche nach einer Alternative suchen (ähnliche Schwerpunkte, gute Verkehrsverbindung, noch ausreichend freie Plätze). Der/Die Direktor/in der Anmeldeschule unterstützt dabei. Eine Anmeldung an einer Schule mit noch ausreichend freien Plätzen ist innerhalb der 1. Anmeldewoche problemlos möglich, auch wenn man sich dort ursprünglich keinen Termin für ein Anmeldegespräch ausgemacht hat. Der Kontakt zu anderen in Frage kommenden Schulen wird von dem/der Direktor/in der Anmeldeschule hergestellt. Je mehr Schulen im Vorfeld in Betracht gezogen und angeschaut wurden, umso leichter ist die Entscheidung in dieser Phase.

⇒ Kann ich mein Kind auch in einer AHS in NÖ anmelden?

Ja, aber dann nur dort (und nicht gleichzeitig in Wien).

⇒ Was passiert, wenn mein Kind am Ende des Schuljahres keine AHS-Reife hat?

Das Kind hat das Recht, in der Schule, in der es angemeldet wurde, eine Aufnahmsprüfung in dem Gegenstand/den Gegenständen Deutsch und/oder Mathematik abzulegen, sofern eine schlechtere Note als „Gut“ vorliegt. Wenn diese bestanden wird, kann es die AHS besuchen.
Wenn nicht ist bitte Kontakt mit Abt. Präs.6 Schülerstromlenkung (schulplatz@bildung- wien.gv.at) aufzunehmen, das Kind bekommt dann einen Platz in einer Pflichtschule.

⇒ Was soll ich machen, wenn ich mein Kind in einer AHS angemeldet habe und es dann in eine andere Schule ummelden will?

Mit der abgestempelten Schulnachricht in die Schule gehen, Stempel durchstreichen lassen, Anmeldung zurückziehen, Unterlagen mitnehmen und in die neue Schule bringen. (Vorher um neuen Schulplatz kümmern!!! So lange angemeldet lassen, bis man einen neuen Platz hat!)

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Wie kann ich Schulärztin / Psychologin / Ver- Abrechnung / Bildungsdirektion / externe Stellen erreichen?

Wir bemühen uns, alle relevante Adressen und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich und aktuell an einer Stelle zu sammeln!

Klicken Sie bitte hier, damit die Seite angezeigt wird!

Fernbleiben vom Unterricht - was, wie, warum?

Schulbesuch und Fernbleiben vom Unterricht


Relevante Auszüge aus dem Schulgesetz

Die Schüler haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen. (Auch am Unterricht in den unverbindlichen Lehrgegenständen, für die sie zu Beginn des Schuljahres angemeldet wurden, regelmäßig teilzunehmen und sich an den verpflichtend vorgeschriebenen sonstigen Schulveranstaltungen zu beteiligen.)

Ein Fernbleiben von der Schule ist während der Schulzeit nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung des Schülers zulässig:

→ Erkrankung des Schülers, mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankungen von Hausangehörigen des Schülers,

→ Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des Schülers bedürfen,

→ außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen des Schülers,

→ Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist.

Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben die Schule von jeder Verhinderung des Schülers ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen (bei uns über Schoolfox wie oben beschreiben). Auf Verlangen des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich und bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit allenfalls unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu erfolgen.


Ansuchen um Fernbleiben

Im Übrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass für einzelne Stunden bis zu einem Tag die Klassenlehrkraft und für mehrere Tage bis zu einer Woche der Schulleiter erteilen. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die Bildungsdirektion zuständig, gegen deren Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist. Formular dafür finden Sie hier.

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