FAQs
Ist die Zeltgasse eigentlich eine Ganztagesschule?
Jein! đ
Die Zeltgasse ist eine sogenannte „Offene Schule“!
Dies bedeutet im Detail:
- Im Anschluss an den Unterricht werden Lernzeit (z.B. Ăben, Hausaufgabenbetreuung) und Freizeit von Lehrer/innen und/oder FreizeitpĂ€dagog/innen bzw. Betreuer/innen gefĂŒhrt. Die Betreuung wird bis mindestens 16:00 Uhr angeboten und endet bei Bedarf spĂ€testens um 17:30 Uhr.
- Es mĂŒssen nicht alle SchĂŒler/innen einer Klasse an der Tagesbetreuung teilnehmen.
- Die Anmeldung gilt fĂŒr mindestens 3 fixe Wochentage wĂ€hrend des gesamten Schuljahres.
- GrundsĂ€tzlich ist bei einer Anmeldung in eine âOffene Volksschuleâ die Aufnahme in einen Hort nicht möglich.
Gibt es einen Tag der offenen TĂŒre? Wie kann man die Schule 'besichtigen'?
Wir versuchen unsere Ideen und Arbeiten so transparent als möglich zu gestalten bzw. auch zu prĂ€sentieren. Daher steht die Schule prinzipiell immer fĂŒr Interessierte offen.
Um jedoch sinnvolle Terminvereinbarungen fĂŒr alle zu gewĂ€hrleisten, ist es ratsam einen Besuch zuvor telefonisch oder per Mail auszumachen.
Personen, die ihr Kind fĂŒr das nĂ€chste Schuljahr anmelden wollen, empfehlen wir diese Seite.
Bietet die Zeltgasse 'Nachmittagsbetreuung'?
Die Zeltgasse ist eine Ganztagsschule mit nicht verschrĂ€nkter Form. Das bedeutet, dass Kinder nach dem Unterricht in der Schule bleiben können – aber nicht mĂŒssen.
Betreut werden die Kinder von FreizeitpÀdagog:innen des Vereins Kinder im Mittelpunkt.
Anders als bei reiner Hortbetreuung haben die Kinder nachmittags eine Lernstunde mit einer Lehrperson aus der Schule und die FreizeitpÀdagog:innen sind auch am Vormittag in den Schulalltag als professionelle MitarbeiterInnen integriert.
Kommen Kinder zum 'Jour fixe' eigentlich mit?
Aus organisatorischen (teilweise auch aus pĂ€dagogischen) GrĂŒnden bieten wir unsere Jour fixe fĂŒr Eltern an. Es hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass es beim Erstbesuch sehr viele – fĂŒr Kinder ziemlich uninteressante – organisatorische und formelle Fragen gibt.
Diese Regelung ist jedoch eher als Empfehlung zu verstehen – immer wieder kommen auch Kinder mit. Die Vorstellung der Schule ist an diesem Tag (wie erwĂ€hnt) jedoch fĂŒr Erwachsene konzipiert.
Bei der Schuleinschreibung und spĂ€ter dann beim echten Schnuppertag stehen beinahe ausschlieĂlich die Kinder im Mittelpunkt :-)!
Gibt es die `PausenglockeÂŽ noch?
Wir haben im gemeinsamen Konsens die herkömmliche 50 Minuten Einheit, die durch lautes LÀuten einer Glocke begrenzt wird, abgeschafft. In der Zeltgasse lÀutet es nur zu Beginn und am Ende des Schultages.
Was tun bei KopflÀusen?
Unmittelbar nach der Erstbehandlung kann die die Schule wieder besucht werden. Eine schriftliche BestĂ€tigung der Eltern des Kindes, dass eine Behandlung mit einem entsprechenden Mittel sorgfĂ€ltig durchgefĂŒhrt wurde, genĂŒgt.
Ein wiederholter Befall (innerhalb von 3 Wochen und darĂŒber) ist ĂŒberwiegend auf eine nicht grĂŒndliche Behandlung mit den empfohlenen Mitteln zurĂŒckzufĂŒhren; in solchen FĂ€llen muss vor Wiederaufnahme des Besuchs der Einrichtung eine offizielle (Ă€rztliche oder behördliche) BestĂ€tigung ĂŒber die LĂ€use- und Nissenfreiheit vorgelegt werden. Diese MaĂnahme dient dazu, das Ăbergreifen auf andere Kinder und damit eine Ausbreitung des LĂ€usebefalls zu vermeiden und stellt damit einen Schutz der Allgemeinheit dar!
Wichtige Adressen diesbezĂŒglich:
â Bezirksgesundheitsamt (Wilhelm-Exner-Gasse 5, Telefon:Â +43 1 4000-8015, Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr);
â Desinfektionsanstalt Wien (1110 Wien, Rappachgasse 40, Info-Telefon + Voranmeldung: 400087880). Behandlung ist kostenpflichtig;
Welche Aufgabe hat unsere Sprachheillehrerin?
Die mobilen SprachheillehrerInnen unterstĂŒtzen SchĂŒlerInnen dabei, ihre KommunikationsfĂ€higkeiten zu erweitern, beispielsweise durch:
âą Lautschulung
âą Verbesserung der mundmotorischen FĂ€higkeiten
âą Aufbau des Wortschatzes
âą Arbeit am Satzbau und der Grammatik
âą Abbau des NĂ€selns
âą Verringerung des Stotterns
⹠Förderung der auditiven Wahrnehmung
Ausgangspunkt der Betreuung ist neben der Bedarfserhebung zu Schulbeginn, die Diagnose, die nicht nur die Sprache, sondern auch die Bereiche Motorik und Wahrnehmung umfasst. Die individuelle Förderung eines jeden Kindes erfolgt ganzheitlich.
Der Sprachheilkurs findet wÀhrend der Unterrichtszeit im SchulgebÀude statt und stellt ein kostenloses Angebot des Wiener Stadtschulrates dar. Die Kinder werden einzeln oder in Kleingruppen nach Absprache mit dem/der jeweiligen KlassenlehrerIn betreut.
Zum Aufgabengebiet gehört ebenfalls die Beratung von KlassenlehrerInnen und Eltern sowie bei Bedarf die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten (Begleit- und FörderlehrerInnen, SchulĂ€rztin, SchulpsychologInnen, andere TherapeutInnen, HNOĂrztInnen usw.).
Weitere Informationen ĂŒber SprachheillehrerInnen, die Wiener Sprachheilschule oder allgemein ĂŒber Sprache und Sprachstörungen erhalten Sie im Internet unter www.sprachheilpaedagogik.at .
SchĂŒlerInnen-Freifahrt in Wien - wie geht das?
Wir haben die wichtigsten Informationen ĂŒber die FormalitĂ€ten rund um die SchĂŒlerInnen Freifahrt hier zusammengefasst:
- Das Jugendticket gilt ein gesamtes Schuljahr (vom 1. September bis 15. September des Folgejahres), fĂŒr SchĂŒlerInnen OHNE TOP-Jugendticket (also nur mit Jugendticket) aber nur an Schultagen.
- Das Top-Jugendticket um ⏠79,- gilt auf allen Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland an allen Tagen, auch in den Ferien.
- Mit dem Jugendticket um ⏠19,60 können die Linien fĂŒr den Weg vom eingetragenen Hauptwohnsitz zur Schule genutzt werden. FĂŒr SchĂŒlerInnen gilt es an Schultagen.
Informationen und Kauf des Jugendtickets gibt es hier: Zu den Wiener Linien
WICHTIG: SchĂŒlerfreifahrtsticket ist nur mit aktuellem SchĂŒlerausweis gĂŒltig! Diesen gibt es in der Kanzlei (bitte Foto mitnehmen!) und muss jedes Schuljahr neu abgestempelt werden.
Wohin nach der 4. Klasse?
Eine kleine Hilfe rund um die FormalitĂ€ten und wichtigen Schritte wenn die Kinder unsere Schule verlassen (mĂŒssen):
Sie können fĂŒr ihr Kind unter folgenden Möglichkeiten auswĂ€hlen:
>> Allgemein bildende Pflichtschulen (APS)
>> Allgemein bildende höhere Schulen (AHS)
Genauere lnformationen ĂŒber einzelne Schulstandorte entnehmen Sie bitte dem aktuellen âWiener SchulfĂŒhrerâ, den Sie in der Kanzlei kostenlos erhalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die fĂŒr Sie wichtigen lnformationen online hier zu erhalten.
Telefonische Terminreservierung:
FĂŒr alle öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I gilt: Sie werden Anfang JĂ€nner ersucht, eine telefonische Terminreservierung fĂŒr das AnmeldegesprĂ€ch im Rahmen der Aufnahmewoche im Februar bei der Schule ihrer Wahl vorzunehmen. Die Telefonnummern erhalten Sie im SchulfĂŒhrer und hier.
Anmeldezeiten:
Die Amtsstunden zur SchĂŒler/innenanmeldung sind meistens in der zweiten Woche nach den Semesterferien tĂ€glich von 08:00 bis 12:00 Uhr. Genaue Zeiten erhalten Sie jedes Jahr mit dem Erhebungsbogen! Bitte melden Sie ihr Kind in dieser Woche zum vereinbarten Termin an der Schule ihrer Wahl an. Die Reihenfolge der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Aufnahme.
Erhebungsblatt:
SpĂ€testens nach den Weihnachtsferien erhalten Sie von den Klassenlehrer:innen ein Erhebungsblatt. Bitte kontrollieren Sie die vorgedruckten Daten ihres Kindes auf dem Erhebungsblatt und korrigieren Sie diese bei Bedarf. Bitte fĂŒllen Sie das Erhebungsblatt aus und unterschreiben Sie dieses auf der RĂŒckseite.
Persönliche Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt persönlich an der Schule ihrer Wahl. Bringen Sie bitte zur Anmeldung das vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterschriebene Erhebungsblatt und die Schulnachricht der vierten Volksschulklasse ihres Kindes (Original und eine Kopie) mit. Wenn die Anmeldung an einer AHS erfolgt, werden Sie ersucht, ein A5âKuvert mit ihrer eigenen Adresse beschriftet und frankiert (1,20 âŹ) mitzubringen.
Beim AnmeldegesprĂ€ch können Sie angeben, welche weiteren Schulen ebenfalls fĂŒr ihr Kind in Betracht kommen. Genauere Information ĂŒber spezielle Aufnahmebedingungen und Termine bei Schwerpunktschulen, wie z.B. mit sportlicher Eignung, musikalischer oder sprachliche Eignung usw., sind bei den jeweiligen Schulstandorten zu erhalten.
Anmeldung an allgemein bildenden Pflichtschulen (MS):
Sie entscheiden, in welcher Wiener MS oder WMS Sie Ihr Kind fĂŒr das nĂ€chste Schuljahr anmelden. Ăber die endgĂŒltige Aufnahme von SchĂŒler/innen in eine öffentliche Mittelschule sowie Wiener Mittel Schule entscheidet die Bildungsdirektion PrĂ€sidialabteilung 6, ĂŒber jene in eine private MS oder WMS die jeweiligen Schulleiter/innen bzw. Schulerhalter der Schule.
Liegen fĂŒr einen Schulstandort zu viele Anmeldungen vor und kann daher Ihrem Schulwunsch nicht entsprochen werden â was in EinzelfĂ€llen nicht auszuschlieĂen ist â wird gemÀà § 46 Abs. 2 des Wiener Schulgesetzes (Geschwister, die im nĂ€chsten Schuljahr noch die Schule besuchen; Erreichbarkeit der Schule bzw. WohnortnĂ€he; Ganztagsbetreuungsbedarf) von der PrĂ€sidialabteilung 6 der Bildungsdirektion eine SchĂŒler/innenauswahl zu treffen sein. Jenen SchĂŒler/innen, die nicht an der Schule Ihrer Wahl aufgenommen werden konnten, wird ein passender Schulplatz zugeteilt.
Die RĂŒckmeldung an die Erziehungsberechtigten ĂŒber eine vorlĂ€ufige Schulplatzzuweisung am gewĂŒnschten Schulstandort wird per Post oder ĂŒber die Volksschule Ihres Kindes bis spĂ€testens Ende MĂ€rz ĂŒbermittelt.
Anmeldung an allgemein bildenden höheren Schulen (AHS):
Sie entscheiden, an welcher Wiener AHS Sie Ihr Kind fĂŒr das nĂ€chste Schuljahr anmelden. Die Bildungsdirektion Wien kann sicherstellen, dass ein Schulplatz fĂŒr Ihr Kind an einer Wiener AHS zur VerfĂŒgung stehen wird, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfĂŒllt. Sollten aber an der von Ihnen gewĂ€hlten Schule zu wenig PlĂ€tze zur VerfĂŒgung stehen, wird die Direktion nach genauer PrĂŒfung aller AufnahmewĂŒnsche gemÀà den Kriterien des § 5 Schulunterrichtsgesetzes (Geschwister an der Schule, WohnortnĂ€he bzw. Schulwegsicherheit, Eignung) und der Aufnahmeverfahrensverordnung eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern treffen mĂŒssen. Ăber die Aufnahme von SchĂŒler/innen in eine öffentliche oder eine private AHS entscheiden die jeweiligen Leiter/innen der Schule.
Angemeldete Kinder, deren Schulnachricht eine schlechtere Beurteilung als âGutâ in den Pflichtgegen- stĂ€nden âDeutsch, Lesen, Schreibenâ oderâ Mathematikâ aufweist, dĂŒrfen zunĂ€chst im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens nicht berĂŒcksichtigt werden. Dies ist unabhĂ€ngig davon, ob es an der betreffenden Schule noch freie PlĂ€tze gibt (Ausnahme: AHS an denen der Modellversuch WienerMitteISchule gefĂŒhrt wird).
Die schriftliche VerstĂ€ndigung der Anmeldeschule erfolgt bis spĂ€testens Ende MĂ€rz per Post. Sollte Ihrem Kind an dieser Schule kein vorlĂ€ufiger Schulplatz zugewiesen werden können, dann erhalten Sie auch Informationen, an welchen AHS in Wien noch freie PlĂ€tze zur VerfĂŒgung stehen.
Kinder, die im 1. Verfahrensschritt an der Anmeldeschule keinen Schulplatz erhalten konnten, können in einem â2. Anmeldedurchgangâ bis Anfang April an Schulen mit freien PlĂ€tzen angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass eine AufnahmeprĂŒfung in âDeutsch/Lesenâ und/oder âMathematikâ notwendig ist, falls Ihr Kind eine schlechtere Note als âGutâ im Jahreszeugnis der vierten Klasse Volksschule erhalten hat und die AHSâReife durch die Konferenz der Volksschule nicht ausgesprochen wurde.
FAQs zur Aufnahme in die 1. Klasse AHS
â Wie und wo kann ich mich am besten ĂŒber einzelne AHS informieren?
SchulfĂŒhrer (Adressen, Telefonnummern, wichtigste Eckdaten), Websites der Schulen (Adressen zu finden auf https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at/schoolguide), Wiener digital offene SchultĂŒren (https://bildungshub.wien), Tage der offenen TĂŒr (Termine siehe SchulfĂŒhrer), Bildungsberatung der BDfW.
â Woher weiĂ ich, welche Schulen die richtigen fĂŒr mein Kind sind?
Genau informieren, unterschiedliche Zweige und Sprachangebot beachten (Gymnasium, Realgymnasium, wirtschaftskundliches Realgymnasium), schulautonome Schwerpunkte anschauen, Oberstufe bedenken (Zweige, Schwerpunkte).
â Wann und wo kann ich mich fĂŒr ein AnmeldegesprĂ€ch voranmelden?
Nach den Weihnachtsferien telefonisch an der Schule der Wahl (Telefonnummer siehe SchulfĂŒhrer).
â Kann ich mich an mehreren Schulen fĂŒr ein AnmeldegesprĂ€ch voranmelden?
Vorgesehen ist die Voranmeldung an einer Schule.
â Spielt der Zeitpunkt des AnmeldegesprĂ€chs eine Rolle, was die Chancen auf einen Schulplatz an der Schule meiner Wahl betrifft?
Nein, die Reihenfolge der AnmeldegesprÀche spielt keine Rolle. Alle Anmeldungen werden erst nach der Anmeldewoche bearbeitet.
â Welche Unterlagen muss ich zum AnmeldegesprĂ€ch mitnehmen?
Schulnachricht ĂŒber das 1. Semester der 4. Volksschulklasse (Original und Kopie), ausgefĂŒlltes Erhebungsblatt (Original!!!), frankiertes A5-Kuvert (⏠1,20, beschriftet mit Namen und Adresse).
â Muss ich mein Kind zum AnmeldegesprĂ€ch mitnehmen?
Nicht unbedingt, aber viele Direktor/innen wĂŒnschen es (bei tel. Voranmeldung erfragen).
â Was heiĂt AHS-Reife?
Keine schlechtere Beurteilung als âGutâ in Deutsch und Mathematik.
â Welche Kriterien sind fĂŒr die vorlĂ€ufige Aufnahme in eine AHS entscheidend? Wer entscheidet, ob mein Kind aufgenommen wird?
Grundlage fĂŒr die Aufnahme in die AHS sind das Schulunterrichtsgesetz und die Aufnahmsverfahrensverordnung. Der/Die Direktor/in entscheidet auf Basis dieser ĂŒber die Aufnahme. Erste Voraussetzung ist die âAHS-Reifeâ (das heiĂt: keine schlechtere Beurteilung als âGutâ in den GegenstĂ€nden Deutsch und Mathematik) zum Zeitpunkt der Anmeldung. Stehen weniger PlĂ€tze als Anmeldungen von AHS-reifen Kindern zur VerfĂŒgung, werden folgende Reihungskriterien herangezogen: Besuch der Schule durch mindestens einen Bruder oder eine
Schwester, WohnortnÀhe, Eignung.
Bitte beachten: âWohnortnĂ€heâ ist eine relative GröĂe und davon abhĂ€ngig, wie viele Kinder mit welchen Adressen angemeldet sind. âWohnortnĂ€heâ beinhaltet auch, ob eine andere AHS besser zu erreichen ist und wie sicher der Schulweg ist. Es ist damit nicht ausschlieĂlich die geographische NĂ€he gemeint.
â Kann ich mein Kind auch in einer AHS anmelden, wenn es in der Schulnachricht am Ende des 1. Semesters ein Befriedigend in Deutsch und Mathematik hat?
Ja. Das Kind bekommt zuerst auf Grund der fehlenden AHS-Reife eine Absage, kann aber dann in der 2. Anmeldewoche an derselben Schule (wenn dort noch PlĂ€tze vorhanden sind) oder an einer anderen Schule mit freien PlĂ€tzen angemeldet werden. Der Schulplatz ist aber erst sicher, wenn AHS-Reife vorliegt bzw. eine AufnahmsprĂŒfung (in der Anmeldeschule am Schulschluss) positiv absolviert wurde.
â Kann ich mein Kind nur in einer oder auch in mehreren AHS anmelden?
In Wien nur in einer.
â Gibt es fĂŒr die AHS Schulsprengel?
Nein. AHS sind Bundesschulen, daher keine Sprengelschulen. Aber bitte mögliche Reihungskriterien beachten.
â Kann mein Kind nur in die AHS gehen, wenn es lauter Sehr gut hat?
Nein. Es muss AHS-Reife vorliegen. Lauter Sehr gut sind nicht erforderlich.
â Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz an der Schule hat, in der ich es angemeldet habe?
SpĂ€testens am 7. Montag nach den Semesterferien durch schriftliche Benachrichtigung der Anmeldeschule. Sollten die Aussichten auf eine Aufnahme schlecht sein, meldet sich die Schule schon vorher telefonisch und berĂ€t ĂŒber mögliche Alternativen. (Unbedingt Telefonnummer angeben, unter der man gut erreichbar ist!)
â Wird meinem Kind von der BD Wien ein anderer AHS Schulplatz zugeteilt, wenn es in der Schule, in der ich es angemeldet habe, keinen Platz bekommt?
Nein. Entweder kann im Anschluss an die Anmeldewoche ein anderer Schulplatz gefunden werden (mit UnterstĂŒtzung der Anmeldeschule -> Beratung, Kontakt zu anderen Schulen, âŠ), oder man bekommt mit der Absage eine Liste der Schulen mit freien PlĂ€tzen, an denen man sich in der 2. Anmeldewoche vorlĂ€ufig anmelden kann.
â Was soll ich machen, wenn mir beim AnmeldegesprĂ€ch gesagt wird, dass die Aussichten auf einen Schulplatz an diesem Standort sehr schlecht sind?
Möglichst noch innerhalb der 1. Anmeldewoche nach einer Alternative suchen (Ă€hnliche Schwerpunkte, gute Verkehrsverbindung, noch ausreichend freie PlĂ€tze). Der/Die Direktor/in der Anmeldeschule unterstĂŒtzt dabei. Eine Anmeldung an einer Schule mit noch ausreichend freien PlĂ€tzen ist innerhalb der 1. Anmeldewoche problemlos möglich, auch wenn man sich dort ursprĂŒnglich keinen Termin fĂŒr ein AnmeldegesprĂ€ch ausgemacht hat. Der Kontakt zu anderen in Frage kommenden Schulen wird von dem/der Direktor/in der Anmeldeschule hergestellt. Je mehr Schulen im Vorfeld in Betracht gezogen und angeschaut wurden, umso leichter ist die Entscheidung in dieser Phase.
â Kann ich mein Kind auch in einer AHS in NĂ anmelden?
Ja, aber dann nur dort (und nicht gleichzeitig in Wien).
â Was passiert, wenn mein Kind am Ende des Schuljahres keine AHS-Reife hat?
Das Kind hat das Recht, in der Schule, in der es angemeldet wurde, eine AufnahmsprĂŒfung in dem Gegenstand/den GegenstĂ€nden Deutsch und/oder Mathematik abzulegen, sofern eine schlechtere Note als âGutâ vorliegt. Wenn diese bestanden wird, kann es die AHS besuchen.
Wenn nicht ist bitte Kontakt mit Abt. PrĂ€s.6 SchĂŒlerstromlenkung (schulplatz@bildung- wien.gv.at) aufzunehmen, das Kind bekommt dann einen Platz in einer Pflichtschule.
â Was soll ich machen, wenn ich mein Kind in einer AHS angemeldet habe und es dann in eine andere Schule ummelden will?
Mit der abgestempelten Schulnachricht in die Schule gehen, Stempel durchstreichen lassen, Anmeldung zurĂŒckziehen, Unterlagen mitnehmen und in die neue Schule bringen. (Vorher um neuen Schulplatz kĂŒmmern!!! So lange angemeldet lassen, bis man einen neuen Platz hat!)
Fernbleiben vom Unterricht - was, wie, warum?
Schulbesuch und Fernbleiben vom Unterricht (relevante AuszĂŒge aus dem Schulgesetz)
- Die SchĂŒler haben den Unterricht wĂ€hrend der vorgeschriebenen Schulzeit regelmĂ€Ăig und pĂŒnktlich zu besuchen. (Auch am Unterricht in den unverbindlichen LehrgegenstĂ€nden, fĂŒr die sie zu Beginn des Schuljahres angemeldet wurden, regelmĂ€Ăig teilzunehmen und sich an den verpflichtend vorgeschriebenen sonstigen Schulveranstaltungen zu beteiligen.)
- Ein Fernbleiben von der Schule ist wĂ€hrend der Schulzeit nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung des SchĂŒlers zulĂ€ssig:
- Erkrankung des SchĂŒlers, mit der Gefahr der Ăbertragung verbundene Erkrankungen von Hausangehörigen des SchĂŒlers,
- Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des SchĂŒlers bedĂŒrfen,
- auĂergewöhnliche Ereignisse im Leben des SchĂŒlers, in der Familie oder im Hauswesen des SchĂŒlers,
- Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des SchĂŒlers dadurch gefĂ€hrdet ist.
- Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben den Klassenlehrer oder den Schulleiter von jeder Verhinderung des SchĂŒlers ohne Aufschub mĂŒndlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich und bei einer lĂ€nger als eine Woche dauernden Erkrankung oder ErholungsbedĂŒrftigkeit allenfalls unter Vorlage eines Ă€rztlichen Zeugnisses zu erfolgen.
- Im ĂŒbrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begrĂŒndetem Anlass fĂŒr einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenlehrer und fĂŒr mehrere Tage bis zu einer Woche der Schulleiter erteilen. FĂŒr die Erlaubnis zu lĂ€ngerem Fernbleiben ist die Bildungsdirektion zustĂ€ndig, gegen deren Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel zulĂ€ssig ist. Formular dafĂŒr finden Sie hier.
- Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an ganztÀgigen Schulformen ist nur zulÀssig:
a) bei gerechtfertigter Verhinderung (siehe oben)
b) bei Erlaubnis zum Fernbleiben, die aus vertretbaren GrĂŒnden von der/vom Schulleiter/in oder Leiter/in des Betreuungsteiles zu erteilen ist, und
c) auf Verlangen der Erziehungsberechtigten, wenn es sich um Randstunden handelt, die Freizeiteinheiten sind.
ANFRAGEN
Feedback
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Wir freuen uns, wenn auch Sie sich daran beteiligen, unsere Webseiten mit notwendigen Inhalten zu fĂŒllen!